für das Alive Leadership Seminar
Seminaranbieter: Andreas Polydoropoulos, Sonnenstr. 4, 85609 Aschheim
Stand: 01.11.2025
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer („Teilnehmer“) und dem Seminaranbieter („Seminaranbieter“, Andreas Polydoropoulos) für die Teilnahme am Alive Leadership Seminar.
Der Seminaranbieter erbringt ausschließlich Seminarleistungen.
Unterkunft, Verpflegung, Anreise und Aktivitäten sind nicht Bestandteil der Seminarleistung und werden von den Teilnehmenden eigenständig organisiert und bezahlt.
(1) Der Seminaranbieter erbringt ausschließlich Seminarleistungen, bestehend aus:
– Trainings-, Coaching- und Workshop-Elementen
– Organisation und Nutzung der für das Seminar vorgesehenen Räumlichkeiten
– Transfers zwischen den Seminarorten im Rahmen des Seminarprogramms
– Bereitstellung von Materialien und Unterlagen
– Organisation und Begleitung des Seminarprogramms
– Vorbereitungs- und Nachbereitungssessions
(2) Unterkunft, Verpflegung, Aktivitäten, Anreise und sonstige Leistungen, die typischerweise einer Reise zuzuordnen sind, gehören nicht zum Leistungsumfang des Seminars.
Der Seminaranbieter kann auf Wunsch des Teilnehmers unverbindlich organisatorische Abstimmungen oder Reservierungen im Namen und auf Rechnung des Teilnehmers vornehmen.
(3) Der Seminaranbieter kann Änderungen im Ablauf oder in der Programmgestaltung aus sachlichen Gründen (z. B. Wetter, Sicherheit, Verfügbarkeit von Orten) vornehmen, sofern der Gesamtcharakter des Seminars nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
(1) Der Seminaranbieter stellt dem Teilnehmer vor Abgabe der Vertragserklärung folgende Unterlagen in Textform zur Verfügung:
– Seminarbeschreibung
– Preise und Zahlungsmodalitäten
– diese AGB
– Datenschutzhinweise
(2) Der Seminaranbieter unterbreitet dem Teilnehmer auf dieser Grundlage ein verbindliches Vertragsangebot zum Abschluss eines Seminarvertrags.
(3) Der Vertrag kommt zustande, sobald der Teilnehmer dieses Angebot annimmt, indem er das bereitgestellte Buchungsformular vollständig ausfüllt, absendet und die erforderlichen Zustimmungserklärungen abgibt (insbesondere zu AGB und Datenschutzhinweisen).
(4) Eine zusätzliche Bestätigung durch den Seminaranbieter ist für das Zustandekommen des Vertrages nicht erforderlich. Der Teilnehmer erhält jedoch eine automatisierte oder manuelle Eingangsbestätigung zu Dokumentationszwecken.
(1) Der Preis für das Seminar ergibt sich aus der jeweils gültigen Seminarbeschreibung. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Zahlung erfolgt gemäß den Angaben im Buchungsprozess. Sofern nicht abweichend vereinbart, gilt:
– 50 % Anzahlung unmittelbar nach Vertragsschluss
– Restzahlung spätestens 30 Tage vor Seminarbeginn
(3) Unterkunft, Verpflegung, Aktivitäten und Anreise sind vom Teilnehmer eigenständig zu organisieren, zu buchen und zu bezahlen. Diese Leistungen sind keine Seminarleistung und werden nicht durch den Seminaranbieter erbracht.
(1) Der Seminaranbieter arbeitet für Unterkunft, Verpflegung und Aktivitäten mit ausgewählten lokalen Partnern zusammen und kann auf Wunsch des Teilnehmers Reservierungen oder organisatorische Abstimmungen vornehmen, um einen reibungslosen Ablauf des Seminarprogramms zu unterstützen.
(2) Der Seminaranbieter nimmt solche organisatorischen Abstimmungen ausschließlich im Namen und auf Rechnung des Teilnehmers vor.
(3) Die Buchung und Bezahlung der jeweiligen Leistungen erfolgen ausschließlich durch den Teilnehmer direkt mit dem jeweiligen Anbieter. Der Seminaranbieter wird hierdurch weder Reiseveranstalter noch Reisevermittler.
(4) Für solche Fremdleistungen übernimmt der Seminaranbieter keine Haftung. Vertragspartner ist ausschließlich der jeweilige lokale Anbieter; dessen Geschäftsbedingungen können zur Anwendung kommen.
(1) Das Seminar ist für eine Gruppengröße von ca. 10 Personen ausgelegt. Die für die Durchführung erforderliche Mindestteilnehmerzahl ergibt sich aus der jeweiligen Seminarbeschreibung.
(2) Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Seminaranbieter das Seminar absagen. Eine Absage erfolgt spätestens 4 Wochen vor Seminarbeginn.
(3) Der Seminaranbieter ist außerdem berechtigt, das Seminar aus wichtigen Gründen, die er nicht zu vertreten hat, abzusagen.
Wichtige Gründe liegen insbesondere vor bei:
– Erkrankung oder Ausfall eines Trainers,
– schweren Störungen oder Gefahrenlagen, die eine sichere Durchführung beeinträchtigen,
– Ausfall oder Unverfügbarkeit zentraler Seminarorte,
– behördlichen Auflagen oder Einschränkungen,
– sonstigen Umständen, die die Durchführung des Seminars unzumutbar machen.
(4) Im Falle einer Absage durch den Seminaranbieter werden bereits geleistete Zahlungen vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche (z. B. Ersatz von Anreise- oder Unterkunftskosten) sind ausgeschlossen, soweit dem Seminaranbieter kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
(1) Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn des Seminars vom Vertrag zurücktreten.
Im Falle eines Rücktritts gelten folgende Stornobedingungen:
– Bis 12 Wochen vor Seminarbeginn: volle Rückerstattung des Seminarpreises
– Bis 6 Wochen vor Seminarbeginn: 50 % Rückerstattung
– Unter 6 Wochen vor Seminarbeginn: keine Rückerstattung
(2) Der Rücktritt muss in Textform (z. B. per E-Mail) erklärt werden. Für die Einhaltung der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung maßgeblich.
(3) Der Teilnehmer kann eine Ersatzperson benennen, sofern diese für die Teilnahme geeignet ist und vom Seminaranbieter akzeptiert wird. In diesem Fall können dem Teilnehmer lediglich die tatsächlichen Mehrkosten in Rechnung gestellt werden.
Für dieses Seminar besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht, da es sich um eine Dienstleistung im Zusammenhang mit einer Freizeitveranstaltung mit festem Termin handelt.
Der Teilnehmer verpflichtet sich:
(1) seine körperliche und psychische Eignung für die Teilnahme am Seminar und an den vorgesehenen Aktivitäten realistisch einzuschätzen und nur im Rahmen seiner persönlichen Leistungsfähigkeit teilzunehmen.
(2) den Hinweisen und Sicherheitsanweisungen der Trainer Folge zu leisten und alles zu unterlassen, was die eigene Sicherheit oder die Sicherheit anderer beeinträchtigen könnte.
(3) dem Seminaranbieter relevante gesundheitliche Einschränkungen freiwillig und vertraulich mitzuteilen, soweit diese für die sichere Teilnahme oder die Planung des Seminarablaufs von Bedeutung sein können.
(4) Schäden zu ersetzen, die durch eigenes schuldhaftes Fehlverhalten entstehen.
Eine Auslandskrankenversicherung wird empfohlen.
(1) Der Seminaranbieter haftet für Schäden des Teilnehmers nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Seminaranbieter nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Der Seminaranbieter haftet nicht für allgemeine Lebensrisiken, die im Verantwortungsbereich des Teilnehmers liegen. Hierzu gehören insbesondere, aber nicht abschließend: Ausrutschen, Stolpern, Geländeunebenheiten, Witterungseinflüsse, Erschöpfung, gesundheitliche Eigenrisiken und Schäden aufgrund der Nichtbeachtung von Anweisungen.
(4) Für Fremdleistungen (z. B. Unterkunft, Restaurants, Aktivitäten), die nicht Bestandteil der Seminarleistung sind, übernimmt der Seminaranbieter keine Haftung. Vertragspartner ist ausschließlich der jeweilige Anbieter.
(5) Die Teilnahme an Outdoor-Aktivitäten (z. B. Wandern, Schwimmen, Bootsausflüge, Strandaktivitäten) erfolgt in eigener Verantwortung des Teilnehmers. Der Seminaranbieter haftet nicht für typische Risiken dieser Aktivitäten.
(6) Für Wertgegenstände, Geld, elektronische Geräte oder persönliche Dokumente übernimmt der Seminaranbieter keine Haftung, es sei denn, der Schaden beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Seminaranbieters.
(1) Foto- und Videoaufnahmen der Veranstaltung, auf denen der Teilnehmer erkennbar ist, erfolgen ausschließlich auf Grundlage einer vorherigen Einwilligung des Teilnehmers.
(2) Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
(3) Ohne Einwilligung wird der Teilnehmer nicht identifizierbar aufgenommen oder erscheint lediglich als Teil einer anonymen Gruppe.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der auf der Website des Seminaranbieters veröffentlichten Datenschutzerklärung. Diese ist Bestandteil des Vertragsverhältnisses.
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist München, sofern der Teilnehmer Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.